Leitfaden für Jäger, die im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz Wildschweine erlegten und Schadensausgleich nach dem Atomgesetz beantragen wollen - sofern der Grenzwert für Radioaktivität
überschritten wurde.
ANLEITUNG
Erlegtes, aufgebrochenes Wildschwein wiegen
Geschlecht bestimmen
Feststellen ob das Zahnalter über 12 Monate ist
500g Fleisch zur Untersuchung entnehmen
zum Beispiel: Backen, Unterhals, Bauch
wichtig: kein Fett und keine Innereien
Fleisch zur Messstation bringen
Derzeit besitzt im Landkreis Neumarkt folgender Anbieter die notwendige Qualifizierung für den Schadensausgleich und die Radio-Cäsium-Messung:
BJV Kreisgruppe Neumark i. d. OPf. im Jagdverband Bayern e. V.
Herr Michael Mohr
Paul-Pfleiderer-Straße 42
92318 Neumarkt
Telefon: 0157 - 85 10 25 25
Dortigen Befund vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitnehmen
Tierkörperbeseitigungsanstalt ZTS-Plattling zur Abholung anrufen (Tel. 09931 / 9172-0)
Den Antrag auf Schadensausgleich für radioaktiv belastetes Wildbret vom Bayerischen Jagdverband e. V. ausdrucken: http://www.jagd-bayern.de/bjv-verbraucherschutz-und-jagd.html Seite 1 vollständig ausfüllen und unterschreiben.
Auf Seite 2 müssen Sie ankreuzen, ob es sich um einen Frischling oder ein sonstiges Stück Schwarzwild handelt. Sollte das Tier älter als ein Frischling sein, bestätigen Sie dies mit Ihrer
Unterschrift hinter "Sonstiges Schwarzwild".
Diesen Antrag mit dem Messprotokoll (von Wild and More oder von der BJV Kreisgruppe Neumarkt i. d. OPf. im Jagdverband Bayern e. V.) und dem Handelspapier der
Tierkörperbeseitigungsanstalt (Veterinäramt Neumarkt i. d. OPf. / Postfach 1405, 92304 Neumarkt) zur Stellungnahme und Weitergabe an des Bundesverwaltungsamt schicken.