Staatliche Prüfungen zum Erwerb des Jagdscheins (in Bayern)

INFORMATIONEN UND DOKUMENTE

Alle relevanten und aktuellen Informationen, sämtliche Formulare, den offiziellen Fragenkatalog mit Musterlösung sowie ehemalige Prüfungen zum Üben sind hier jederzeit einzusehen:

Webseite  LMG Bayern / Jägerprüfung 

Auf der LMG Bayern / Jägerprüfungsseite ist folgendes zu finden:

  • Inhalte und Bewertung
  • Eingeschränkte Jägerprüfung
  • Prüfungsstandort
  • Prüfungstermine
  • Anmeldung und Zulassung
  • Verhinderung an der Teilnahme
  • Formulare (Anmeldeformulare, Schießleistungsnachweise, Ausbildungsnachweis)
  • Fragenkatalog mit Musterlösung
  • Prüfungen zum Üben und Lösungen der Jägerprüfungen

 

Kontakt zur Behörde:

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht

Eichamt Landshut

Röntgenstraße 1

84030 Landshut

Telefon: 0871/14384-0

Telefax: 0871/14384-140

E-Mail:


PRÜFUNGSSTANDORTE

in Bayern

Regierungsbezirk Prüfungsstandort
Oberbayern

Rosenheim

Ebersberg

Herrsching

Neuburg a. d. Donau

Niederbayern

Kelheim

Passau

Oberpfalz

Amberg

Cham

Oberfranken

Bamberg

Mittelfranken

Ansbach

Unterfranken

Lohr am Main

Schwaben

Dillingen

Memmingen

Aktuell können bei der Anmeldung zur Prüfung aus 13 Standorten in Bayern bis zu 2 Wunsch-Standorte angegeben werden, an welchen der Bewerber die Jägerprüfung ablegen möchte. Ob an dem jeweiligen Standort eine Prüfung stattfindet, richtet sich nach der Anzahl der Bewerber, die den Standort in ihrer Anmeldung als Wunsch-Prüfungsort angegeben haben und kann daher von der Jägerprüfungsbehörde erst nach Anmeldeschluss festgelegt werden. Es gibt keinen Anspruch auf Zuweisung an einen bestimmten Prüfungsstandort.

Es müssen sich mindestens 24 Bewerber für einen Standort gemeldet haben, damit dort eine Prüfung stattfindet. Der zugewiesene Prüfungsstandort wird zugelassenen Bewerbern im Zulassungsbescheid mitgeteilt.


PRÜFUNGSABLAUF

Das erwartet die Teilnehmer in den Prüfungen

Schriftlicher Teil

Der schriftliche Teil der Prüfung wird im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice-Verfahren) anhand eines Fragebogens mit separatem Antwortblatt durchgeführt. Die Bewerber haben insgesamt 100 Fragen durch Ankreuzen auf dem Antwortblatt zu beantworten.

Die Fragen werden von der Prüfungsbehörde aus dem von der obersten Jagdbehörde veröffentlichten Fragenkatalog mit Musterlösung ausgewählt.

Die Arbeitszeit beträgt 100 Minuten.

Bewerber, die mehr als ein Viertel der Fragen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig beantwortet haben, haben den schriftlichen Teil der Prüfung nicht bestanden.


Mündlicher Teil

Die Prüfungsdauer beträgt je Sachgebiet und Bewerber mindestens zehn Minuten und soll fünfzehn Minuten nicht überschreiten.

Die Leistungen der Bewerber sind in jedem einzelnen Sachgebiet wie folgt zu bewerten:

ausreichend eine Leistung, die mindestens durchschnittlichen Anforderungen entspricht oder besser ist
mangelhaft  eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung
ungenügend  eine völlig unbrauchbare Leistung

Bewerber, deren Leistungen in einem oder mehr Sachgebieten mit „ungenügend“ oder in zwei oder mehr Sachgebieten mit „mangelhaft“ bewertet wurden, haben den mündlichen Teil der Prüfung nicht bestanden.


Praktischer Teil

Der praktische Teil der Prüfung besteht aus den Disziplinen Handhabung der Waffen sowie Büchsenschießen.

Die Bewerber haben ausreichende Leistungen in der Handhabung der gebräuchlichen Jagdwaffen (Lang- und Kurzwaffen) nachzuweisen. Die Leistungen sind getrennt von den Anforderungen im Büchsenschießen zu prüfen und zu bewerten.

Beim Büchsenschießen sind vier Schüsse, davon zwei Schüsse sitzend aufgelegt und zwei Schüsse nach Wahl des Bewerbers stehend angestrichen oder stehend freihändig, auf die Rehbockscheibe (DJV-Scheibe Nr. 1) aus einer Entfernung von 100 m abzugeben. Den Bewerbern ist ein Probeschuss gestattet. Waffen und Munition werden den Bewerbern zur Verfügung gestellt.

Die Anforderungen im Büchsenschießen sind nicht erfüllt, wenn weniger als drei Treffer erzielt werden; als Treffer gelten der getroffene achte bis zehnte Ring; ein berührter Ring gilt als getroffen; in Zweifelsfällen entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

Wurden die Anforderungen im Büchsenschießen nicht erfüllt, kann diese Disziplin im Verlauf der Gesamtdauer des praktischen Teils der Prüfung einmal wiederholt werden. Den Zeitpunkt bestimmt die Prüfungsaufsicht.

Bewerber, die ausreichende Leistungen in der Handhabung von Waffen nicht nachgewiesen oder die Anforderungen im Büchsenschießen auch nach der Wiederholung nicht erfüllt oder gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen haben, haben den praktischen Teil der Prüfung nicht bestanden.


ERHALT DES JAGDSCHEINS & DER WAFFENBESITZKARTE

Nach erfolgreich absolvierter, amtlicher Jägerprüfung

Die Auswertung aller Prüfungsblöcke und Prüfungsergebnisse erfolgt in der Regel sehr zügig. Mit Erhalt des  Prüfungszeugnisses ist man berechtigt, den Jagdschein sowie eine erforderliche Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Stadt / Gemeinde, Landratsamt) zu beantragen.

Folgendes wird dort benötigt:

  • Prüfungszeugnis über die erfolgreich absolvierte Jägerprüfung (im Original)
  • 1 Lichtbild (Größe 6 x 4 cm)
  • Schriftlicher Nachweis des Versicherers über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung - aus diesem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) ergeben

SIE HABEN FRAGEN ZU DEN JAGDSCHEINPRÜFUNGEN UND ZU DEN PRÜFUNGSSTANDORTEN?

Ausbildungsleiter Robert Kaschke beantwortet Ihnen gerne alle Fragen!

Nehmen Sie einfach direkt Kontakt auf, per Mail, telefonisch oder per Formular!

Robert Kaschke

Ausbildungsleiter Jagdkurs

Mail: rk(at)jvhnm.de

Mobil: 0160 / 4700 165