Nachsuchenführer / Nachsuchengespanne
Der Jagdschutzverein Hubertus Neumarkt i. d. OPf. e. V. verfügt derzeit über zwei BJV-anerkannte Nachsuchengespanne:

Christiane Dümler mit Zeus vom Buchberg (DD), Berngau
Telefon: 0160/94908965
Oberpfalz -> Landkreis Neumarkt i. d. OPf.

Dr. Janine Brunner mit Gisela (HS), Hilpolstein
Telefon: 0160/95615252
Mittelfranken -> Landkreis Roth
Anerkannte Nachsuchengespanne sind Spezialisten auf der Wundfährte. Als solche haben sie eine besondere, intensive Ausbildung durchlebt und sind für das Fachgebiet der Nachsuche spezialisiert. Die Hundeführer investieren viel Zeit in die Ausbildung und Herzblut in diese ehrenamtliche Tätigkeit. Sie werden vom zuständigen Regierungsbezirk anerkannt.
DIE NACHSUCHE
Vor dem Schuss
- genauer Standort des Wildes?
- wo ist der Haltepunkt?
- wie steht das Stück im Schuss?
- auf welche Körperseite wird das Stück beschossen?
- ist das Stück alleine unterwegs, oder in einer Rotte oder einem Rudel?
Nach dem Schuss
- zeichnet das Stück auf den Schuss?
- was hören wir nach dem Schuss: Klagen, Blasen, Röcheln?
- in welche Richtung flüchtet das Stück?
- bleibt das Stück bei der Rotte oder im Rudel?
- wie flüchtet das Stück: laut/leise, sicher/unsicher im Bewegungsablauf, flieht es Hindernisse an?
- mindestens 20 Minuten abwarten, bevor der Anschuß betreten wird
Bei der Anschussuntersuchung
- den Anschuß sehr vorsichtig untersuchen und nicht unnötig herumlaufen
- den Anschußort und gefundene Pirschzeichen sicher markieren, z.B. mit Fährtenband
- die Pirschzeichen sichern, z.B. mit Taschentuch abdecken
- auch wenn nichts zu finden ist, kann ein Treffer vorliegen. Die Klärung bringt nur die Anschussuntersuchung mit einem gut eingearbeiteten Hund!
Beurteilung des Anschusses
Als tödliche Treffer gelten nur Anschüsse mit Lungenschweiss oder Lungensubstanz. Alle anderen Anschüsse gelten als unsicher. Wild, das nicht tödlich getroffen ist, wird bei verfrühten Angehen unnötig aufgemüdet und unternimmt dann oftmals sehr lange Fluchten. Eine spätere Nachsuche ist damit deutlich erschwert, mitunter kann auch der Erfolg in Frage gestellt sein. Deshalb gilt: Nur dann sofort mit der Nachsuche beginnen, wenn die Zeichen am Anschuß auf eine sichere Totsuche schließen lassen – ansonsten sollte man eine Mindest-Wartezeit von 4 Stunden einhalten. In der Nacht wird nicht nachgesucht, denn es ist in der Nacht kaum möglich, eine weitere Flucht durch den Hund oder einen Schuss zu stoppen.
Vorbereitung der Nachsuche
Verständigen Sie einen für Ihren Landkreis zuständigen, anerkannten Nachsuchenführer, sowie gegebenenfalls Mitjäger und Jagdnachbarn über die bevorstehende Nachsuche. Der Schütze sollte sich für die Nachsuche bereithalten. Alternativ kann er durch einen Ortskundigen vertreten werden.
Warum keine Nacht-Suche?
Eine Suche in die Nacht hinein ist, auch mit Wärmebildtechnik nicht ratsam, weil man im Dunkeln nicht genügend sehen kann – der Führer nicht und der Hund ebensowenig. Geländestrukturen sind nicht zu erkennen, Gefahr für Hund und Führer, wie Stolpern, Äste in die Augen und so weiter. Was will man tun, wenn man auf ein noch lebendes und mobiles Stück trifft? Schnallen, Schiessen und Abfangen sind im Dunkeln nicht möglich. Die Gefahr, ein noch lebendes Stück – meist unbemerkt – aufzumüden ist sehr groß. Sie führt dazu, dass das kranke Stück, welches aufgemüdet wird und ab da weiß, dass es verfolgt wird, endlos weit geht. Die Nachsuche wird unnötigerweise extrem erschwert.
Durchführung der Nachsuche
Die Jagdleitung und Gesamtverantwortung liegt während der Nachsuche generell beim Nachsuchenführer (siehe UVV). Alle an der Nachsuche beteiligten Personen müssen Signalkleidung tragen. Es muss ein ortskundiger Begleiter den Nachsuchenführer einweisen. Sollte sich ein Stück Wild dem Hund stellen, begibt sich einzig der Hundeführer oder eine speziell von ihm beauftragte Person zur Bail und trägt den Fangschuß an.
WAS DAS JAGDGESETZ BESAGT
Generell ist es Pflicht jedes beschossene Stück mit einem offiziell brauchbaren (!) Hund nachzusuchen.
Für schwerere Nachsuchen sowie für Reviere, die keinen brauchbaren Hund besitzen, gibt es Spezialisten, welche diese Aufgabe übernehmen. Anerkannte Nachsuchengespanne sind dabei nicht nur besonders auf diese Aufgabe spezialisiert und müssen über besondere Prüfungen und Einarbeitung verfügen um anerkannt zu werden, sondern sind im Gegensatz zu normalen Gespannen berechtigt, die Nachsuchen revierübergreifend durchzuführen.
Am 01.12.2023 wurde hierzu eine Änderung in der Verordnung zur Ausführung des bayrischen Jagdgesetzes durchgeführt.
Hier geht es zu den ausführlichen Informationen:
https://www.stmwi.bayern.de/jagd-forst/oberste-jagdbehoerde/nachsuchengespanne/
Viele Pächter und die BaySf haben sich zu dieser sinnvollen und tierschutzgerechten Abmachung verpflichtet. Die erfahrenen Nachsuchenführer und ihre geprüften Hunde stehen unseren Mitgliedern und allen anderen Jägern im Landkreis gerne zur Verfügung.
Neben der besonderen Eignung muss ein anerkanntes Nachsuchengespann eine gewisse Vorerfahrung in erschwerten Nachsuchen mit sich bringen, über entsprechendes Equipment verfügen, mobil sein und natürlich Verschwiegenheit gewährleisten. Die Nachsuchenarbeit erfolgt ehrenamtlich und es entstehen keinerlei Kosten für Anfordernde!
Wir verfügen derzeit über zwei qualifizierte Nachsuchengespanne, welche alle anfallenden Nachsuchen ausführen, unabhängig von der beschossenen / verletzten Tierart.
GUT ZU WISSEN: Für geplante Drückjagden oder Sammelansitze können auch vorab Termine bekanntgegeben werden, damit sich das Nachsuchengespann bereithalten kann.
Eine ordentliche Nachsuche sollte jedem Jäger wichtig sein und gehört zur waidgerechten Jagdausübung!
Auch Kontrollsuchen bei Fehlschüssen sind wir unserem Wild schuldig!
Unser Team rückt lieber einmal zu oft aus als einmal zu wenig!
DAS SOLLTE BEACHTET WERDEN
Vorbereitend auf den Austausch und die Zusammenarbeit mit einem Nachsuchengespann
Wenn Sie sich nicht sicher sind, bzw. keine Anzeichen für einen tödlichen Schuß vorfinden, unterlassen Sie bitte jegliche Eigeninitiative. Bitte den Anschuß (falls bekannt) deutlich verbrechen und ggf. Knochensplitter einsammeln und Pirschzeichen am Anschuss mit dem Handy fotografieren, das reicht. Jedes weitere nachgehen oder absuchen ohne Hund sollte unterlassen werden.
Falls Sie mit Ihrem eigenen Hund vorsuchen wollen, können Sie das gerne machen, aber bitte setzen Sie auf keinen Fall eine heisse Hündin ein.
Verständigen Sie eines der beiden Gespanne sobald als möglich, bei Schwarzwild ggf. auch nachts, um eine Nachsuche beim ersten Büchsenlicht beginnen zu können.