Radio-Cäsium-Messung bei Wildschweinen 

Leitfaden für Jäger, die im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz Wildschweine erlegten und Schadensausgleich nach dem Atomgesetz beantragen wollen - sofern der Grenzwert für Radioaktivität überschritten wurde. 

ANLEITUNG

  1. Erlegtes, aufgebrochenes Wildschwein wiegen
  2. Geschlecht bestimmen
  3. Feststellen ob das Zahnalter über 12 Monate ist
  4. 500g Fleisch zur Untersuchung entnehmen 
    zum Beispiel: Backen, Unterhals, Bauch
    wichtig: kein Fett und keine Innereien

  5. Fleisch zur Messstation bringen
    Derzeit besitzt im Landkreis Neumarkt folgender Anbieter die notwendige Qualifizierung für den Schadensausgleich und die Radio-Cäsium-Messung:

    Wild and More GmbH
    Handwerkerstraße 12
    92355 Velburg
    Telefon: 09182 - 93 13 48-0
    Telefax: 09182 - 93 13 48-40
    Internet: www.wildandmore.de

    BJV Kreisgruppe Neumark i. d. OPf. im Jagdverband Bayern e. V.
    Herr Michael Mohr
    Paul-Pfleiderer-Straße 42
    92318 Neumarkt
    Telefon: 0157 - 85 10 25 25

  6. Dortigen Befund vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitnehmen
  7. Tierkörperbeseitigungsanstalt ZTS-Plattling zur Abholung anrufen (Tel. 09931 / 9172-0)
  8. Den Antrag auf Schadensausgleich für radioaktiv belastetes Wildbret vom Bayerischen Jagdverband e. V. ausdrucken: http://www.jagd-bayern.de/bjv-verbraucherschutz-und-jagd.html
    Seite 1 vollständig ausfüllen und unterschreiben.
    Auf Seite 2 müssen Sie ankreuzen, ob es sich um einen Frischling oder ein sonstiges Stück Schwarzwild handelt. Sollte das Tier älter als ein Frischling sein, bestätigen Sie dies mit Ihrer Unterschrift hinter "Sonstiges Schwarzwild".
  9. Diesen Antrag mit dem Messprotokoll (von Wild and More oder von der BJV Kreisgruppe Neumarkt i. d. OPf. im Jagdverband Bayern e. V.) und dem Handelspapier der Tierkörperbeseitigungsanstalt (Veterinäramt Neumarkt i. d. OPf. / Postfach 1405, 92304 Neumarkt) zur Stellungnahme und Weitergabe an des Bundesverwaltungsamt schicken.